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Pflegebedürftigkeit bringt besondere Herausforderungen mit sich, sowohl für Betroffene als auch für deren Angehörige oder Freunde, die sich um die Pflege kümmern.
Die AOK – eine der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands – bietet Ihnen dabei wertvolle Unterstützung: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können über die AOK bezogen werden und erleichtern den Pflegealltag erheblich.
Die AOK übernimmt monatlich die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die speziell dafür entwickelt wurden, die Pflege zu Hause sicherer, hygienischer und einfacher zu machen, die täglich genutzt und regelmäßig nachbestellt werden können. Dazu gehören beispielsweise:
Die gesetzliche Vorgabe gilt für alle Pflegekassen, sodass Sie keine finanziellen Nachteile haben. Andere Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten oder Gehhilfen, müssen separat bei der AOK beantragt werden und können mit einer Zuzahlung verbunden sein.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen allen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) zu, die zu Hause oder im häuslichen Umfeld z.B. in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Sowohl Pflegebedürftige selbst als auch deren pflegende Angehörige oder Freunde können die Hilfsmittel nutzen und auch beantragen.
Mit der Bestellung der Bellasan-Pflegebox unterstützen und beraten wir Sie bei der Antragstellung und nehmen Ihnen auch die spätere Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse komplett ab.
Die Beantragung der Pflegebox erscheint auf den ersten Blick kompliziert – doch mit Bellasan wird sie kinderleicht. Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Schritte, um die Kostenübernahme durch die AOK sicherzustellen.
Sollten Sie selbst zu irgendeinem Zeitpunkt Fragen zu unseren Produkten, der Pflegebox oder der Antragstellung haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns bequem online oder telefonisch.
Ein großer Vorteil: Der Antrag muss nur einmal gestellt werden. Nach Genehmigung durch die AOK erfolgt die Versorgung dauerhaft und ohne weiteren Aufwand, solange die Pflegebedürftigkeit besteht und die versicherte Person bei der AOK bleibt.
Pflege kann herausfordernd sein – mit der AOK und einer Pflegebox wird sie ein Stück leichter. Beantragen Sie Ihre Pflegehilfsmittel und profitieren Sie von maximaler Unterstützung, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: die bestmögliche Pflege Ihrer Liebsten.
Erfahren Sie mehr und starten Sie Ihren Antrag noch heute!
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig benötigt und in der Regel zum einmaligen Gebrauch genutzt werden, wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel – nur diese Pflegehilfsmittel werden mit der Kostenübernahme von bis zu 42 € monatlich unterstützt.
Die AOK unterstützt darüber hinaus aber auch die Übernahme von sogenannten “technischen Hilfsmitteln”. Sie unterstützen bei der häuslichen Pflege, lindern Beschwerden und erleichtern die selbstständige Lebensführung – und sind im Gegensatz zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch für den dauerhaften Gebrauch vorgesehen. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören etwa Pflegebetten, Rollstühle, Rollatoren, Prothesen, Lagerungshilfen, Notrufsysteme oder auch Badewannenlifte.
Auch hier unterstützt Sie die AOK. Wegen der höheren Kosten müssen technische Pflegehilfsmittel allerdings separat bei der AOK beantragt werden. Im Rahmen der Beantragung wird dann individuell geprüft, ob das beantragte Hilfsmittel notwendig und geeignet ist. Unter Umständen können diese Pflegehilfsmittel auch bei einer Genehmigung noch mit einer Zuzahlung verbunden sein.
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Mit der AOK als Partner profitieren Versicherte von einer Kombination aus Erfahrung, regionaler Nähe und umfassendem Service.
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Weitere Infos auf www.aok.de